Versicherungsrecht

In dieser Kategorie finden Sie die Werke, die sich mit dem privaten Versicherungsrecht und nicht dem Sozialversicherungsrecht befassen.

Das privatrechtliche Versicherungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsunternehmen. Sie sind vor allem im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und im BGB geregelt. In die Versicherungsverträge werden als allgemeine Geschäftsbedingungen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und je nach Versicherungstyp weitere Bedingungen wie AHB, ARB oder AKB einbezogen.

Die Aufsicht über die Versicherungsunternehmen üben die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder den Länderaufsichtsbehörden nach den Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) aus.

Versicherungen lassen sich grob in die drei Bereiche Personen-, Sach- und Vermögensversicherungen einteilen.



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