Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst alle Vorschriften und Gesetze, die die Ortsveränderung/den Transport von Personen und Gütern auf öffentlichen Verkehrswegen betreffen.

Es handelt sich um ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet, da es sich aus zahlreichen Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt und sehr unterschiedliche Tatbestände detailliert regelt.

Zudem hat die Europäische Union mit diversen Richtlinien einheitliche Mindeststandards für die einzelnen Mitgliedsländer im Verkehrsrecht geschaffen.

Das Rechtsgebiet kann nach verschiedenen Kriterien unterteilt werden.

Zum öffentlichen Verkehrsrecht zählen das Verkehrsverwaltungsrecht (z. B. Erteilung oder Entziehung einer Fahrerlaubnis, Fahrtenbuchauflage) und das Verkehrsstraf- und -bußgeldrecht (z. B. Fahrverbote, Bußgeldbescheide).

Wichtige Normen sind in diesem Bereich das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsverordnung (StVO), die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Beim privaten Verkehrsrecht kann zwischen dem Verkehrsvertragsrecht (z. B. Frachtvertrag oder Autokauf und -Leasing) und dem Verkehrshaftungsrecht (z. B. Schadenersatz) unterschieden werden.

Das Versicherungsrecht weist mit Haftpflichtversicherung und Vollkasko- und Teilkaskoversicherung zu beiden Bereichen Bezüge auf.

Eine weitere mögliche Unterteilung des Rechtsgebietes ist eine Differenzierung zwischen allgemeinem und besonderem Verkehrsrecht. Je nach Verkehrsträger läßt sich Letzeres in Straßen-, Schienen-, Wasserverkehrsrecht, Luftfahrt- und Seerecht unterteilen.



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