Medizinrecht

Medizinrecht

Das Medizinrecht ist ein bereichsübergreifendes Rechtsgebiet, dessen Normen im Zivilrecht und Strafrecht, aber auch im öffentlichen Recht zu finden sind.

Es beinhaltet u. a. die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient und von Ärzten untereinander, die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes und das Meldewesen für meldepflichtige Krankheiten.

§ 14b FAO kann entnommen werden, welche Themen das Rechtsgebiet Medizinrecht umfasst. So sind für das Fachgebiet besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen

  • Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere im zivil- und strafrechtlichen Arzthaftungsrecht
  • Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, und Grundkenntnisse in der Pflegeversicherung
  • Berufsrecht, Vertrags- und Gesellschaftsrecht und Vergütungsrecht der Heilberufe
  • Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht
  • Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts und Apothekenrechts
  • Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts


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