Steuerrecht

Gemäß § 3 Satz 1 Abgabenordnung sind Steuern „...Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft...“

Das Steuerrecht ist ein eigenständiges Rechtsgebiet, das alle Rechtsnormen umfasst, die das Steuerwesen der Bundesrepublik Deutschland regeln. Es wird in das allgemeine und das besondere Steuerrecht unterteilt.

Zum besonderen Steuerrecht werden die Einzelsteuergesetze wie Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- oder Körperschaftsteuer gezählt.

Zum allgemeinen Steuerrecht gehören die Normen, die für alle Einzelsteuergesetze gemeinsam gelten wie z. B. die Abgabenordnung, die Finanzgerichtsordnung oder das Finanzverwaltungsgesetz.



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