Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit der rechtlichen Vertretung von Menschen befasst, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder altersbedingtem Nachlassen ihrer geistigen Fähigkeiten nicht mehr oder nur noch teilweise in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln.

Es gliedert sich in zwei Hauptbereiche: das private Betreuungsrecht und das öffentliche Betreuungsrecht.

Im privaten Betreuungsrecht geht es um individuelle Vereinbarungen zwischen den Betroffenen und einer gerichtlich bestellten Betreuungsperson. Diese Person übernimmt die notwendige Unterstützung in rechtlichen Belangen. Dabei steht größtmögliche Selbstbestimmung im Vordergrund. Die Wünsche der Betroffenen werden berücksichtigt, und die Betreuerin oder der Betreuer handelt in einem genau festgelegten Aufgabenkreis.

Das öffentliche Betreuungsrecht regelt die rechtliche Vertretung von Menschen, die keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung erstellt haben. Hierbei wird eine Betreuungsperson vom Gericht bestellt, um die Interessen der Betroffenen zu wahren. Das Ziel ist, größtmögliche Selbstbestimmung zu gewährleisten und die Wünsche der Betroffenen zu berücksichtigen. Die Betreuerin oder der Betreuer handelt im Rahmen des gerichtlich bestimmten Aufgabenkreises und setzt die Entscheidungen im besten Interesse der Betroffenen um.

Insgesamt dient das Betreuungsrecht dazu, Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen und ihre Rechte zu wahren.



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