Das Baurecht umfasst alle rechtlichen Aspekte und Normen, die das Thema Bauen betreffen. Es gliedert sich in zwei Hauptbereiche: das öffentliche Baurecht und das private Baurecht.
Das öffentliche Baurecht ist die Gesamtheit der Regelungen des öffentlichen Rechts, die sich mit Bauvorhaben befassen. Dabei wird unterschieden zwischen dem Bauplanungsrecht, das die flächenbezogenen Anforderungen an ein Bauvorhaben regelt, und dem Bauordnungsrecht, das sich mit den baulich-technischen Anforderungen an die Bauvorhaben befasst. Die Bauordnungen der Länder enthalten nähere Vorschriften für einzelne Bauvorhaben wie z. B. Sicherheits- und Gestaltungsvorschriften.
Das Bauplanungsrecht bestimmt somit, wo gebaut werden darf, während sich das Bauordnungsrecht mit der Frage beschäftigt, wie gebaut werden darf.
Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Also zwischen Auftraggeber und Auftragnehmern wie beispielsweise Architekten, Bauunternehmen und Handwerkern. Es umfasst aber auch das private Nachbarrecht..
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