Strafrecht
Das Strafrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts. Es umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, in denen bestimmte Verhaltensweisen verboten und die Sanktionen dafür festgelegt werden.
Das Strafrecht dient dem Schutz besonders wichtiger Rechtsgüter wie Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Würde, Eigentum oder Vermögen.
Die mit dem Strafrecht verfolgten Strafzwecke sind Sühne der Schuld und Schutz der Allgemeinheit durch die Verhinderung weiterer Straftaten mithilfe von Abschreckung und Resozialisierung.
Das Strafgesetzbuch ist in den „Allgemeinen Teil“ und den „Besonderen Teil“ gegliedert. Im allgemeinen Teil finden sich die Normen, die die für alle Delikte geltenden Voraussetzungen der Strafbarkeit regeln und die verschiedenen Strafen behandeln. Der besondere Teil enthält einzelne Straftatbestände wie z.B. Hochverrat, Mord, Brandstiftung, Körperverletzung, Betrug oder Diebstahl.
Ferner gehört zum Strafrecht das Strafverfahrensrecht, das v. a. in der Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz geregelt ist.
Unter dieser Rubrik finden Sie auch Titel zum Ordnungswidrigkeitenrecht, obwohl dabei Rechtsverstöße geahndet werden, die der Gesetzgeber als weniger strafwürdig eingeordnet hat. Deshalb können sie auch durch eine Verwaltungsbehörde mit einer Geldbuße belegt werden. Beispiele sind Falschparken oder kleinere Verfehlungen im Straßenverkehr.