Mediation
Mediation ist eine Methode zur Konfliktlösung, in der ein Mediator als unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsmacht zwischen den Konfliktparteien vermittelt. Mediatoren versuchen in einem transparenten und strukturierten Verfahren Einigungen zu erzielen, die für die jeweiligen Konfliktparteien die bestmögliche Lösung darstellen und dadurch mit einem Maximum an Akzeptanz gelebt werden können.
Wichtige Verfahrensgrundsätze der Mediation sind:
- Freiwilligkeit hinsichtlich Beginn, Durchführung und Ende der Mediation
- Neutralität des Mediators
- Unterstützung der Konfliktparteien durch den Mediator
- Eine gemeinsame, von den Parteien erarbeitete Lösung,
- in der die individuellen Interessen und Bedürfnisse der Parteien, nicht ihre Positionen und die Rechtslage im Vordergrund stehen.
Mediation und andere außergerichtliche Verfahren zur Streitschlichtung werden mittlerweile in fast allen Rechtsbereichen durchgeführt. Besonders geeignet sind Konflikte, bei denen die Parteien im Anschluss an das Verfahren noch länger miteinander kooperieren müssen.
Einsatzfelder sind z. B. Streitigkeiten, die das Scheidungs- und Kindschaftsrecht, das Erbrecht, das Nachbarschafts-, Miet und Wohnungseigentumsrecht, das Arbeitsrecht (Mobbing!), das Strafrecht (Täter-Opfer-Ausgleich), das Wirtschaftsrecht, das Immobilienwirtschaftsrecht und das Baurecht (z. B. Planfeststellungsverfahren) berühren.
Für die Anwaltschaft stellen Konfliktlösungsverfahren wie die Mediation eine Erweiterung ihres Tätigkeitsfeldes dar. Nach entsprechender Ausbildung können sie entweder selbst Mediationen durchführen (siehe § 7a BORA i. V. m. § 5 MediationsG) oder ihren Mandanten im Rahmen von Mediationsverfahren unterstützend zur Seite stehen. Die erlernten Methoden kommen Anwältinnen und Anwälten aber auch im Berufsalltag bei Verhandlungen und sonstiger anwaltlicher Dienstleistung zugute.