Mietrecht

Das Mietrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und in den §§ 535 ff. BGB normiert. In § 535 BGB werden Inhalt und Hauptpflichten eines Mietvertrages festgelegt.

Von besonderer Bedeutung ist das in den §§ 549 bis 577a BGB detailliert geregelte Wohnraummietrecht. Es verfolgt das Ziel, zwischen den Interessen der Mietparteien ein ausgewogenes Verhältnis herzustellen.



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